Verordnung (EU) 2022/2554
DORA
Seit dem 17. Januar 2025 gilt der Digital Operational Resilience Act für Kreditinstitute, Versicherer, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Kryptowerte-Dienstleister und weitere Finanzunternehmen. In Deutschland überwacht die BaFin die Umsetzung.
- Penetrationstests als ausdrücklich genannte Testart (Art. 25)
- Mindestens jährliche Tests der IKT-Systeme für kritische oder wichtige Funktionen (Art. 24)
- Priorisierte Behebung und Validierung aller Befunde