Gesetzliche Pflichten
KRITIS & NIS2 (BSIG)
Betreiber kritischer Anlagen müssen Vorkehrungen nach dem Stand der Technik treffen und dies regelmäßig durch Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen gegenüber dem BSI nachweisen; für Energieversorgungsnetze und Energieanlagen gelten dabei Sonderregeln nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Früher stand das in § 8a BSIG – mit der NIS2-Umsetzung wurde das BSI-Gesetz neu gegliedert. Zudem müssen wichtige und besonders wichtige Einrichtungen die Wirksamkeit ihrer Risikomanagementmaßnahmen bewerten (Art. 21 der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555).
- Technische Belege für das Nachweisaudit
- Test der Systeme zur Angriffserkennung
- Sicherheit von Lieferkette und Fernwartung