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Branchen

KRITIS-Penetrationstest für Energie und Wasser

Versorgungssicherheit beginnt bei der IT-Sicherheit

Stadtwerke, Netzbetreiber sowie Wasser- und Abwasserbetriebe stehen im Fokus krimineller und staatlich gesteuerter Angreifer, unabhängig davon, ob sie als KRITIS-Betreiber eingestuft sind. Ein KRITIS-Penetrationstest von Rootsektor zeigt, ob Angreifer von der Büro-IT bis in Ihre Leittechnik vordringen könnten – mit Testregeln, die den sicheren Betrieb Ihrer Anlagen an erste Stelle setzen.

  • Festpreis nach Scoping
  • Kostenloser Retest
  • Angebot in 24 h

Herausforderungen

IT- und OT-Sicherheit in der Energie- und Wasserwirtschaft

  • Herausforderung 1

    IT und OT wachsen zusammen

    Leitsysteme, Fernwirktechnik, Messstellenbetrieb, Abrechnung und Fernwartung sind heute miteinander vernetzt. Jede Verbindung zwischen Büro-IT und Leittechnik ist ein möglicher Angriffspfad – besonders dort, wo Segmentierung und Fernzugänge über Jahre gewachsen sind.

  • Herausforderung 2

    Langlebige Anlagen, knappe Wartungsfenster

    Steuerungen, Fernwirkkomponenten und Leitsystem-Server laufen oft viele Jahre. Nicht jede Komponente lässt sich zeitnah patchen oder aktiv scannen, und unbedachte Tests können Prozesse stören. OT-Sicherheit braucht deshalb Erfahrung und ein abgestimmtes Vorgehen.

  • Herausforderung 3

    Wachsender Nachweisdruck

    Wer kritische Anlagen betreibt, muss regelmäßig nachweisen, dass die eigenen Schutzmaßnahmen dem Stand der Technik entsprechen; für Energienetze und -anlagen konkretisieren die IT-Sicherheitskataloge der Bundesnetzagentur die Anforderungen. Mit NIS2 kommen zahlreiche Versorger unterhalb der KRITIS-Schwellenwerte hinzu, etwa in der Wasserwirtschaft, der Fernwärme oder im Energievertrieb.

Audit, NIS2-Umsetzung oder neue Leittechnik geplant?

Wir stimmen den Prüfumfang auf Ihre Anlagen, Ihre Betriebsrisiken und Ihre Nachweispflichten ab. Für Ihren Penetrationstest erhalten Sie nach dem Scoping innerhalb von 24 Stunden (werktags) ein Festpreisangebot.

Beratung vereinbaren

Vorteile

Vorteile von Penetrationstests für Energieversorger und KRITIS

Ein Pentest zeigt nicht nur einzelne Schwachstellen, sondern ganze Angriffspfade – und damit, wo eine Maßnahme den größten Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet.

  • Angriffspfade bis zur Leittechnik erkennen

    Wir zeigen, ob ein Angreifer aus dem Büronetz, über Fernwartungszugänge oder mit kompromittierten Konten in Richtung Leitsystem vordringen kann.

  • Segmentierung überprüfen

    Wir prüfen, ob Zonen und Übergänge nach IEC 62443 in der Praxis halten, was Netzstrukturplan und Firewall-Konzept versprechen.

  • Betrieb absichern

    Schwachstellen, die Ransomware oder Sabotage den Weg ebnen, erkennen und beheben Sie, bevor sie den Netz- oder Anlagenbetrieb gefährden.

  • Belege für Audits und Aufsicht

    Bericht und Prüfbescheinigung dokumentieren Prüfumfang, Methodik, Befunde und Behebung – als Baustein für KRITIS-Nachweise, ISO-27001-Zertifizierungen und die Wirksamkeitsprüfung nach NIS2.

Leistungen

Unsere Leistungen für Energie, Wasser und KRITIS

  • OT, ICS/SCADA & IoT

    Leitsysteme, Fernwirk- und Stationstechnik, Engineering-Workstations und Protokolle wie IEC 60870-5-104, IEC 61850 oder Modbus/TCP – mit passiven Methoden, wo aktive Tests zu riskant wären.

  • Netzwerk & Infrastruktur

    Büro-IT, DMZ und Firewalls zwischen IT und OT sowie VPN- und Fernwartungszugänge von Herstellern und Dienstleistern.

  • Active-Directory-Analyse

    Oft verbindet das Active Directory Büro-IT und betriebsnahe Systeme. Wir decken Rechteketten auf, über die Angreifer Administratorrechte in der Domäne erlangen könnten.

  • Red Teaming & APT-Simulation

    Ein realistischer, mehrstufiger Angriff zeigt, ob ein Gegner bis zu kritischen Systemen gelangt – und ob Ihre Systeme zur Angriffserkennung ihn bemerken.

  • Social Engineering & physische Tests

    Leitwarte, Umspannwerk, Pumpstation – wir prüfen Zutrittskontrollen, Besucherprozesse und die Reaktion Ihrer Mitarbeitenden auf gezielte Täuschung.

  • Webanwendungen

    Serviceportale für Endkunden, Online-Zählerstandserfassung, Tarifrechner und Backends für Ladeinfrastruktur – dort, wo Vertrags-, Verbrauchs- und Zahlungsdaten liegen.

Regulatorik & Standards

KRITIS, NIS2 und IT-Sicherheitskatalog: was Pentests belegen

Ein Penetrationstest ersetzt weder das Nachweisaudit noch eine Zertifizierung. Er liefert aber belastbare technische Belege für die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen.

  • Gesetzliche Pflichten

    KRITIS & NIS2 (BSIG)

    Betreiber kritischer Anlagen müssen Vorkehrungen nach dem Stand der Technik treffen und dies regelmäßig durch Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen gegenüber dem BSI nachweisen; für Energieversorgungsnetze und Energieanlagen gelten dabei Sonderregeln nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Früher stand das in § 8a BSIG – mit der NIS2-Umsetzung wurde das BSI-Gesetz neu gegliedert. Zudem müssen wichtige und besonders wichtige Einrichtungen die Wirksamkeit ihrer Risikomanagementmaßnahmen bewerten (Art. 21 der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555).

    • Technische Belege für das Nachweisaudit
    • Test der Systeme zur Angriffserkennung
    • Sicherheit von Lieferkette und Fernwartung
  • Energienetze & -anlagen

    IT-Sicherheitskatalog der BNetzA

    Für Betreiber von Energieversorgungsnetzen und kritischen Energieanlagen konkretisieren die IT-Sicherheitskataloge der Bundesnetzagentur die Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes. Kern ist ein ISMS nach ISO/IEC 27001 unter Berücksichtigung der ISO/IEC 27019, zertifiziert durch eine akkreditierte Stelle.

    • Belege für das Management technischer Schwachstellen
    • Überprüfung von Netzstrukturplan und Segmentierung
  • OT-Standards

    IEC 62443 & B3S

    Die Normenreihe IEC 62443 beschreibt die Sicherheit industrieller Automatisierungssysteme – von Zonen und Conduits (Teil 3-2) über Security Levels (Teil 3-3) bis zu Anforderungen an Dienstleister (Teil 2-4). In der Wasserwirtschaft konkretisiert der branchenspezifische Sicherheitsstandard B3S Wasser/Abwasser den Stand der Technik.

    • Prüfung definierter Zonen und Übergänge
    • Bewertung im Kontext Ihrer Security Levels

So testen wir in kritischen Umgebungen

In der OT hat Verfügbarkeit Vorrang. Deshalb legen wir vor dem ersten Datenpaket fest, was getestet wird, wie – und was ausdrücklich nicht. Unsere Methodik gilt für alle Branchen, in kritischen Umgebungen ergänzt um besonders strenge Testregeln.

Scoping mit IT und Leittechnik

Gemeinsam mit IT, Netz- oder Betriebsführung und beteiligten Dienstleistern definieren wir Ziele, Zonen, kritische Systeme und Ausschlüsse.

Festpreisangebot

Innerhalb von 24 Stunden (werktags) nach dem Scoping erhalten Sie ein Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.

Testregeln & Absicherung

Testfenster, Ansprechpersonen im Betrieb, Abbruchkriterien sowie passive und aktive Methoden werden schriftlich vereinbart. Wo möglich, nutzen wir Test- oder Laborsysteme.

Durchführung von außen nach innen

Vom Internet über Büronetz und Fernwartung bis an die vereinbarten Grenzen der Leittechnik. Aktive Tests an Steuerungen erfolgen nur nach ausdrücklicher Freigabe.

Bericht für Technik, Management und Audit

Management Summary, CVSS-Bewertung ergänzt um die Auswirkung auf Netz- und Anlagenbetrieb sowie Maßnahmenempfehlungen, priorisiert nach Risiko und Umsetzbarkeit.

Retest & Prüfbescheinigung

Nach der Behebung prüfen wir kostenlos nach. Die Prüfbescheinigung können Sie Auditoren, Partnern und Versicherern vorlegen.

FAQ

Häufige Fragen zum KRITIS-Penetrationstest

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: +49 2932 465265-0 oder schreiben Sie an info@rootsektor.de.

Gefährdet ein Penetrationstest unseren Netz- oder Anlagenbetrieb?

Das Risiko lässt sich durch sorgfältige Planung sehr gering halten – darauf liegt unser Schwerpunkt. Für jede Zone halten wir schriftlich fest, ob wir aktiv testen, nur passiv mitlesen oder gar nicht eingreifen. Während der Tests ist eine Ansprechperson aus Netz- oder Betriebsführung erreichbar, die jederzeit einen Abbruch veranlassen kann. Systeme ohne Redundanz prüfen wir bevorzugt im Labor, an Ersatzkomponenten oder indirekt über die Übergänge zu ihnen.

Testen Sie auch direkt an SPS, Fernwirkgeräten und Leitsystemen?

Ja – nach sorgfältiger Planung und nur mit ausdrücklicher Freigabe, bevorzugt an Labor- oder Testsystemen oder in abgestimmten Wartungsfenstern. Dabei interessiert uns etwa, ob Fernwirkprotokolle wie IEC 60870-5-104 ungeschützt erreichbar sind oder ob sich Engineering-Software ohne wirksame Authentifizierung mit Steuerungen verbinden lässt. Oft zeigt schon die Analyse von Übergängen und Fernzugängen, wo der größte Handlungsbedarf liegt.

Ersetzt der Pentest das KRITIS-Nachweisaudit?

Nein. Das Nachweisaudit führt eine dafür qualifizierte prüfende Stelle durch, die Zertifizierung nach dem IT-Sicherheitskatalog eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Unser Bericht liefert technische Belege, die in Audit und Zertifizierung einfließen können.

Sind wir als Stadtwerk von NIS2 betroffen?

Das hängt von Sektor und Größe ab. Energie sowie Trink- und Abwasser zählen zu den Sektoren mit hoher Kritikalität; erfasst sind in der Regel Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder mit mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Betreiber kritischer Anlagen gelten unabhängig davon als besonders wichtige Einrichtungen. Die verbindliche Einstufung sollten Sie rechtlich prüfen lassen.

Prüfen Sie auch die Fernwartungszugänge unserer Dienstleister?

Ja – sie gehören zu den wichtigsten Angriffswegen in OT-Umgebungen. Wir prüfen VPN- und Jump-Host-Zugänge, Authentifizierung, Rechtevergabe und Protokollierung, soweit sie im vereinbarten Umfang liegen und der Dienstleister zugestimmt hat.

Können Sie unsere Systeme zur Angriffserkennung testen?

Ja. In einem Red-Teaming-Projekt oder in gezielten Szenarien simulieren wir Angriffstechniken nach MITRE ATT&CK und MITRE ATT&CK for ICS. So sehen Sie, welche Aktivitäten Ihre Angriffserkennung bemerkt – und wo blinde Flecken bestehen.

Was geschieht, wenn es trotz aller Vorsorge zu einem Sicherheitsvorfall kommt?

Dann unterstützt Sie unser Team für Incident Response & Forensik remote und vor Ort – bei Eindämmung, forensischer Aufklärung und Wiederanlauf. Für die gesetzlichen Meldepflichten liefern wir die technischen Fakten und behalten die Fristen mit Ihnen im Blick, etwa die frühe Erstmeldung erheblicher Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden nach NIS2. Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns über die 24/7-Notfall-Hotline unter +49 2932 465265-0.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Anlagen

Beschreiben Sie uns kurz Ihre Umgebung und Ihre Ziele – von der Webanwendung bis zur Leittechnik. Wir schlagen Ihnen einen Prüfumfang vor, der Ihre Nachweispflichten und Ihren Betrieb gleichermaßen berücksichtigt.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Für Rückfragen oder einen Rückruf

Wir melden uns dazu bei Ihnen und unterzeichnen die Vertraulichkeitsvereinbarung auf Wunsch vor dem ersten Gespräch – gern auch auf Basis Ihrer eigenen Vorlage.

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte senden Sie uns über dieses Formular keine Passwörter oder Zugangsdaten.