Forensic Readiness ist die Fähigkeit eines Unternehmens, digitale Spuren im Ernstfall schnell, vollständig und nachvollziehbar zu sichern und auszuwerten – ohne den Betrieb unnötig zu stören. Dazu gehören Protokollierung, Aufbewahrung und Zeitsynchronisation ebenso wie klare Rollen, eingeübte Abläufe und abgestimmte Regeln mit Datenschutz und Betriebsrat.
Der Grund ist einfach: Eine forensische Untersuchung kann nur auswerten, was aufgezeichnet und aufbewahrt wurde. In der Praxis scheitert die Aufklärung deshalb häufig nicht an der Analyse, sondern an fehlenden oder unbrauchbaren Daten.
Das BSI widmet dem Thema im IT-Grundschutz den Baustein DER.2.2 „Vorsorge für die IT-Forensik“. Er verlangt unter anderem, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und dabei Betriebs- oder Personalrat sowie Datenschutzbeauftragte einzubeziehen, einen Leitfaden für Erstmaßnahmen zu erstellen und – ohne eigenes Forensik-Team – geeignete Dienstleister schon vorab zu identifizieren. Auch ISO/IEC 27001:2022 sieht in Anhang A Maßnahmen zur Protokollierung (8.15), zur Uhrensynchronisation (8.17) und zum Sammeln von Beweismaterial (5.28) vor.
Hinzu kommen enge Meldefristen: Meldepflichtige Datenschutzverletzungen sind nach Art. 33 DSGVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden. Einrichtungen, die unter NIS2 fallen, melden erhebliche Sicherheitsvorfälle in Deutschland nach § 32 BSIG gestuft an die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK: frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der Meldung. Finanzunternehmen müssen schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle nach DORA ebenfalls in mehreren Stufen melden. Wer diese Fristen einhalten will, braucht die Fakten schnell.