Verschwiegenheit
§ 203 StGB & Berufsrecht
Anwaltschaft, Notariat, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung unterliegen einer strafbewehrten Schweigepflicht. Ziehen Sie Dienstleister hinzu, die Kenntnis von Mandatsgeheimnissen erlangen können, müssen Sie diese in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten – geregelt etwa in § 43e BRAO und § 62a StBerG.
- Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform vor Projektbeginn
- Zugriff nur auf das für den Nachweis Erforderliche
- Mandatsinhalte in Nachweisen geschwärzt