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Branchen

IT-Sicherheit für Kanzleien und Berater

Vertraulichkeit, die Sie belegen können

Ob Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Unternehmensberatung: Ihre Mandantschaft vertraut Ihnen ihre sensibelsten Informationen an – genau das macht Sie für Angreifer interessant. Ein Penetrationstest von Rootsektor zeigt, wie es um die IT-Sicherheit Ihrer Kanzlei bestellt ist – etwa beim Schutz vor Datenabfluss, E-Mail-Betrug und Ransomware –, und liefert konkrete Maßnahmen statt Vermutungen.

  • Festpreis nach Scoping
  • Kostenloser Retest
  • Angebot in 24 h

Herausforderungen

IT-Sicherheit in Kanzleien: worauf Angreifer zielen

  • Herausforderung 1

    Mandatsgeheimnisse

    Schriftsätze, Verträge, Steuer- und Vermögensdaten, Prüfungsunterlagen und Transaktionsdokumente unterliegen der beruflichen oder vertraglichen Verschwiegenheit. Ein Datenabfluss ist deshalb nie nur ein Datenschutzvorfall – er trifft den Kern Ihrer Berufsausübung und das Vertrauen Ihrer Mandantschaft.

  • Herausforderung 2

    E-Mail-Kompromittierung und CEO-Fraud

    Angreifer übernehmen ein Postfach, lesen wochenlang unbemerkt mit und schlagen im richtigen Moment zu – mit geänderten Kontodaten in einer Rechnung, einer gefälschten Zahlungsanweisung im laufenden Mandat oder einer „dringenden“ Überweisungsbitte aus der Partnerebene.

  • Herausforderung 3

    Gewachsene Kanzlei-IT

    Kanzleisoftware, Dokumentenmanagement, DATEV-Arbeitsplätze, beA-Anbindung, Microsoft 365, Diktatlösungen und Fernzugänge für Homeoffice und IT-Dienstleister – historisch gewachsen und selten als Ganzes geprüft. Jede Schnittstelle ist ein möglicher Einstiegspunkt.

Wie gut ist Ihre Kanzlei geschützt?

In einem vertraulichen Erstgespräch klären wir, welche Systeme und Abläufe bei Ihnen das größte Risiko tragen – und welcher Prüfumfang sinnvoll ist.

Gespräch vereinbaren

Vorteile

Vorteile von Penetrationstests für Kanzleien

Ein Pentest beantwortet die Frage, die kein Scanner beantworten kann: Was könnte ein Angreifer in Ihrer Kanzlei tatsächlich erreichen?

  • Mandantendaten schützen

    Wir prüfen, ob Unbefugte – von außen oder mit einem kompromittierten Konto – auf Akten, DMS-Inhalte, Postfächer oder Backups zugreifen können.

  • Zahlungsbetrug erschweren

    Schwachstellen in E-Mail-Sicherheit, Freigabeprozessen und Rückrufverfahren werden sichtbar, bevor eine manipulierte Zahlungsanweisung durchgeht.

  • Fristen und Erreichbarkeit sichern

    Wer Angriffswege für Ransomware schließt, senkt das Risiko, dass Fristen, Termine und Mandantenkommunikation an verschlüsselten Systemen scheitern.

  • Sorgfalt belegen

    Bericht und Prüfbescheinigung dokumentieren gegenüber Mandanten, Versicherern und Auditoren, dass eine unabhängige Stelle Ihre IT geprüft hat – nicht der Dienstleister, der sie betreut.

Leistungen

Unsere Leistungen für Kanzleien und Berater

  • Netzwerk & Infrastruktur

    Interne Netze, Fileserver, DMS, Backup-Systeme und Fernzugänge – inklusive der Frage, wie weit ein Angreifer von einem einzigen Arbeitsplatz aus kommt.

  • Microsoft 365 & Azure Review

    E-Mail, Teams und SharePoint – MFA, Conditional Access, Weiterleitungsregeln, Freigaben und Schutz vor Postfachübernahmen.

  • Webanwendungen

    Mandantenportale, digitale Datenräume, Upload-Strecken für Belege und Online-Terminbuchung – mit Fokus auf Zugriffsrechte und Datentrennung.

  • Security Awareness & Phishing-Simulation

    Realistische Phishing- und CEO-Fraud-Szenarien für Ihr gesamtes Team – von der Partnerebene bis zum Sekretariat –, verbunden mit praxisnaher Sensibilisierung.

  • Social Engineering & physische Tests

    Empfang, Aktenräume, Besprechungszimmer und Telefon – wir prüfen, ob sich Unbefugte Zutritt oder Auskünfte erschleichen können.

  • Darknet Monitoring

    Wir überwachen das Darknet automatisiert mit eigenen Anwendungen und benachrichtigen Sie, wenn Zugangsdaten oder Daten Ihrer Kanzlei dort auftauchen – danach unterstützen wir Sie bei den Gegenmaßnahmen.

Regulatorik & Standards

Berufsrecht, Datenschutz und Mandantenanforderungen

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Penetrationstest gibt es für Kanzleien nicht. Berufsrecht und Datenschutz verlangen aber angemessene Schutzmaßnahmen – die DSGVO ausdrücklich auch deren regelmäßige Überprüfung.

  • Verschwiegenheit

    § 203 StGB & Berufsrecht

    Anwaltschaft, Notariat, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung unterliegen einer strafbewehrten Schweigepflicht. Ziehen Sie Dienstleister hinzu, die Kenntnis von Mandatsgeheimnissen erlangen können, müssen Sie diese in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten – geregelt etwa in § 43e BRAO und § 62a StBerG.

    • Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform vor Projektbeginn
    • Zugriff nur auf das für den Nachweis Erforderliche
    • Mandatsinhalte in Nachweisen geschwärzt
  • Datenschutz

    DSGVO (Art. 32)

    Kanzleien verarbeiten oft besonders schützenswerte Daten – von Gesundheitsdaten im Arzthaftungsmandat bis zu Angaben über Straftaten. Art. 32 DSGVO verlangt dem Risiko angemessene Maßnahmen und ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Wirksamkeit.

    • Beleg für die Wirksamkeitsprüfung (Abs. 1 lit. d)
    • Dokumentation für Datenschutzbeauftragte
  • Nachweise

    Mandantenaudits & ISO/IEC 27001

    Unternehmensmandanten – besonders solche, die selbst unter NIS2 fallen – prüfen zunehmend die Sicherheit ihrer Dienstleister. Für Beratungen ohne gesetzliches Berufsgeheimnis zählen vor allem vertragliche Vertraulichkeitspflichten. Zudem schützt das GeschGehG Geschäftsgeheimnisse nur, wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen bestehen – Ihre Mandanten erwarten diesen Schutz deshalb auch von ihren Beratern.

    • Prüfbescheinigung für Lieferantenaudits
    • Nachweis für ISO/IEC 27001:2022, Anhang A 8.8

So läuft ein Penetrationstest in Ihrer Kanzlei ab

Diskret, planbar und abgestimmt auf Fristen, Termine und Ihren IT-Dienstleister – nach derselben Methodik, mit der wir Unternehmen aller Branchen prüfen.

Vertrauliches Erstgespräch

Wir klären Standorte, eingesetzte Systeme, Dienstleister und Ihre Ziele – auf Wunsch von Beginn an unter Verschwiegenheitsvereinbarung.

Scoping & Freigaben

Prüfumfang, Ausschlüsse und Testzeiten legen wir schriftlich fest. Systeme Dritter testen wir nur mit Freigabe des Betreibers.

Festpreisangebot

Für Ihren Penetrationstest liegt Ihnen innerhalb von 24 Stunden (werktags) nach dem Scoping ein Festpreisangebot vor – ohne versteckte Kosten.

Durchführung

Wir testen abseits Ihrer Spitzenzeiten und halten Ihre Ansprechperson laufend informiert. Kritische Schwachstellen melden wir sofort – noch während des Tests, telefonisch oder per E-Mail an die vereinbarte Ansprechperson.

Bericht & Abschlussbesprechung

Management Summary für die Kanzleileitung, technischer Teil für Ihren IT-Dienstleister und konkrete Maßnahmenempfehlungen – auf Wunsch erläutern wir die Ergebnisse in einer Abschlussbesprechung.

Retest & Prüfbescheinigung

Nach der Behebung prüfen wir kostenlos nach und stellen Ihnen eine Prüfbescheinigung aus.

FAQ

Häufige Fragen zum Penetrationstest für Kanzleien

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: +49 2932 465265-0 oder schreiben Sie an info@rootsektor.de.

Wie schützen Sie vertrauliche Mandantendaten während des Tests?

Vor Projektbeginn verpflichten wir uns in Textform zur Verschwiegenheit – gern auf Grundlage Ihrer eigenen Vorlage nach § 43e BRAO oder § 62a StBerG. Im Test belegen wir Schwachstellen mit so wenig Einblick in Akten und Postfächer wie möglich; Mandatsinhalte in den Nachweisen machen wir unkenntlich.

Unser IT-Dienstleister scannt regelmäßig – reicht das nicht?

Regelmäßige Scans sind ein guter Grundschutz: Sie melden bekannte Lücken und typische Fehlkonfigurationen. Ob daraus ein echter Angriffsweg wird – etwa von einer Phishing-Mail bis zum Zugriff auf das DMS –, zeigt erst ein manueller Penetrationstest. Hinzu kommt die Unabhängigkeit: Wer Ihre IT betreut, würde sonst die eigene Arbeit prüfen. Rootsektor ist unabhängig von Herstellern und Dienstleistern.

Testen Sie auch beA- und DATEV-Umgebungen?

Die zentrale beA-Infrastruktur verantwortet die Bundesrechtsanwaltskammer, die Rechenzentrumsdienste die DATEV – Systeme Dritter testen wir nur mit Freigabe des jeweiligen Betreibers. Im Fokus stehen Ihre eigenen Systeme: die Arbeitsplätze, an denen beA und DATEV-Anwendungen genutzt werden, der Umgang mit Karten, Zertifikaten und PINs sowie die Netzwerk- und Fernzugänge Ihrer Kanzlei.

Stört der Test den Kanzleibetrieb?

Den Testzeitraum legen wir gemeinsam fest – gern in Randzeiten und nicht mitten in einer fristenreichen Phase. Alles, was Systeme verlangsamen oder ausfallen lassen könnte, geschieht nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Testen Sie auch, wie unser Team auf Phishing und CEO-Fraud reagiert?

Ja. Mit realistischen Phishing-Mails, Anrufen oder gefälschten Zahlungsanweisungen prüfen wir, ob Ihre Freigabe- und Rückrufprozesse greifen. Die Auswertung erfolgt standardmäßig anonymisiert – es geht um Prozesse, nicht um einzelne Personen.

Wie oft sollte eine Kanzlei einen Penetrationstest durchführen lassen?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Bewährt hat sich ein jährlicher Test sowie ein zusätzlicher Test nach größeren Veränderungen, etwa einem neuen DMS, dem Umzug in die Cloud, einer Kanzleifusion oder einem Wechsel des IT-Dienstleisters.

Vertrauliches Erstgespräch vereinbaren

Erzählen Sie uns, wie Ihre Kanzlei arbeitet – wir schlagen Ihnen einen Prüfumfang vor, der zu Ihren Risiken und Ihrem Budget passt. Für Penetrationstests und Sicherheitsanalysen erhalten Sie nach dem Scoping ein Festpreisangebot, Darknet Monitoring bieten wir individuell an.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Für Rückfragen oder einen Rückruf

Wir melden uns dazu bei Ihnen und unterzeichnen die Vertraulichkeitsvereinbarung auf Wunsch vor dem ersten Gespräch – gern auch auf Basis Ihrer eigenen Vorlage.

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bitte senden Sie uns über dieses Formular keine Passwörter oder Zugangsdaten.